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Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

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Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in
Weil der Stadt und Kusterdingen

Inhalt

Arzt: News zum Thema

Notärztlicher Bereitschaftsdienst

Veranstaltungsdienste eines Arztes umsatzsteuerfrei

Umsatzsteuerfreiheit einer MDK-Gutachterin

Steuerfrei nach MwStSystRL

Lohnzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

Steuerfalle bei steuerfreien Zuschlägen

Sterbegelder aus der Ärzteversorgung

Sterbegeldbezüge als steuerpflichtige sonstige Einkünfte?

Honorar für Studienteilnahme umsatzsteuerfrei?

BFH: Studie muss therapeutischen Zwecken dienen

Ausstellung digitaler Corona-Impfzertifikate

Coronavirus-Impfverordnung

Blutentnahmen für Alkoholtest

Blutentnahme im Auftrag der Polizei stellt eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung dar

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

Ärztinnen und Ärzte können jeweils zum Jahresende Praxisdokumente vergangener Jahre vernichten, so auch zum 31.12.2022

Umsatzsteuerfreie medizinische Laborleistungen

Umsatzsteuerfreie Leistungen der Zentren für Heilbehandlung und Diagnostik

BGH-Urteil zu „Jameda“

Ärztinnen und Ärzte haben „Löschungsanspruch“

Tätigkeit als Lehrarzt steuerpflichtig

Keine steuerfreie Nebentätigkeit

Gesonderte Abrechnung von Wahlleistungen

Operative Tätigkeiten keine gesonderte Wahlleistungen

Umsatzsteuerbefreiung nichtärztlicher Dialyseleistungen

Leistungen der Kooperationspartner der Krankenkassen künftig umsatzsteuerfrei

Arbeitszimmer für Ärztinnen und Ärzte

Praxis im Regelfall kein anderer Arbeitsplatz

Nebenjob als Notarzt

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Sozialgericht-Rechtsprechung für Ärztinnen und Ärzte

Sozialversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzte

Steuerbefreiung medizinischer Analysen

Vorlage zum Europäischen Gerichtshof

Arzt mit häuslicher Notfallpraxis

Notfallpraxis kein Arbeitszimmer

Bestechung im Gesundheitswesen

Neues Gesetz soll illegale Praktiken unterbinden

Rückzahlungspflicht des Krankenhauses bei falscher Rechnung

Ein Krankenhaus rechnete für einen gefäßchirurgischen Eingriff in stationärer Behandlung eine Vergütung in Höhe von rund € 9.300,00 ab.

Wenn dem Arzt Gewerbesteuer droht

Abfärbetheorie bei den Einkünften

Arbeitsverträge bei Weiterbildung

Arbeitszeit muss Weiterbildung ermöglichen

Umsätze eines Laborarztes

Analyse von Gewebeproben umsatzsteuerfrei

Kindergeld bei Arztausbildung

Kein Anspruch auf Kindergeld während einer Facharztweiterbildung

Poolarzt

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines im Notdienst tätigen Poolarztes

Arzt als Berufsgeheimnisträger

Unverändert gilt, dass die Offenbarung von geschützten Geheimnissen gegenüber Angestellten in der Arztpraxis keinen Straftatbestand darstellt.

Online-Ärztebewertungsportale

Ein Arzt klagte gegen das Ärztebewertungsportal auf Entfernung seiner schlechten Bewertung.

Honoraranspruch eines Zahnarztes

Schließt die Ärztin/der Arzt mit einem Patienten einen Behandlungsvertrag, kennt dieser als Dienstleistungsvertrag keine Gewährleistungsregelungen.

Habilitationsfeier als Werbungskosten absetzbar

Ein angestellter Klinikarzt hatte Aufwendungen für seine Habilitationsfeier als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht.

Abwehr von Gewerbesteueransprüchen

Ärztinnen und Ärzte erzielen grundsätzlich als freiberuflich tätige Personen Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“ und nicht aus „Gewerbebetrieb“.

Notfallzimmer eines Arztes

Viele Ärztinnen und Ärzte halten in ihren Privaträumen ein Notfallzimmer oder eine kleine Notarztpraxis bereit.

Umsatzsteuerpflichtige Vermietung an Ärzte

Die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien unterliegt nicht der Umsatzsteuer

Arztkosten lohnsteuerfrei übernehmen

Als Anlass für eine Unterstützungsleistung reicht auch eine gewöhnliche Arztrechnung.

Aufwendungen für Sponsoring

Aufwendungen für sogenannte Sponsoringkosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Sie haben Fragen? Nützen Sie die Möglichkeit unseres unverbindlichen Erstgesprächs!

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rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Beyerle-Straße 9 71263 Weil der Stadt Deutschland

Fax +49 7033 7007-28 info@r-g-r.de

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

Kirchstraße 36 72127 Kusterdingen Deutschland

Fax +49 7071 9388-88 kusterdingen@r-g-r.de

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