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Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

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Weil der Stadt und Kusterdingen

Inhalt

Arbeitnehmer: News zum Thema

Entfernungspauschale verfassungsgemäß

Bundesfinanzhof weist Revision zurück

Strafzahlungen und Schadenersatz des Arbeitgebers

Streitsache Entschädigungen

Arbeitgeberleistungen für gesundheitspräventive Maßnahmen

Wann steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt

Transferkosten lohnsteuerfrei

Shuttlebus zum Betriebsfest

Fahrtenbuch versus Pauschalbesteuerung bei E-Autos

Ein-Prozent-Regel und Steuervorteile für Elektro-PKW

Pflegeunterstützungsgelder 2024

Neuregelungen nach dem Pflegeunterstützung- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab 2024

Urlaubsanspruch eines Erblassers

Vergütungsanspruch der Erben

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung

Lohnsteuerrichtlinien 2023

Welche Änderungen die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2023 für lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer mit sich bringen

Steuerfreier Kaufkraftausgleich für Auslandsjobs

Neues BMF-Schreiben

Dreieckskonstellationen bei Arbeitnehmern

Anwendung des maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) aus zwei möglichen DBAs

Globalbeiträge an ausländische Sozialversicherungsträger

Neue Aufteilungsprozentsätze ab 2022

ELStAM-Abrufverfahren bei beschränkter Steuerpflicht

Neues BMF-Schreiben regelt Abruf ab 1.1.2020

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Rechtsgrundlage, Durchführungswege, Besteuerung

Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021

Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.

Urlaub in Risikogebieten

Urlaubsrückkehr aus Risikogebiet

Mindestlöhne 2015 in der Pflege

Für die Beschäftigten in der Pflege hat sich die Pflegekommission jetzt auf höhere Mindestlöhne geeinigt.

Elektronische AU-Bescheinigung

Übergangsphase verlängert

Steuergestaltungen mit Mobiltelefonen

Wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Kosten für den Mobilfunkvertrag ihrer privaten Handys steuerfrei erstatten können

Mahlzeiten an Arbeitnehmer

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich dabei nach der Höhe der amtlichen Sachbezugswerte.

Grenzüberschreitende PKW-Überlassung

EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu

Lohnsteuer-Freibeträge 2022 fristgemäß beantragen

Arbeitnehmer können noch bis 30.11. Freibeträge für ihre Lohnsteuerabrechnung beantragen.

Steuerzahler-Gedenktag 2024

Wann Arbeitnehmer in 2024 für die eigene Tasche arbeiten

Stromkostenersatz für Elektrofahrzeuge

Zur Vereinfachung lässt die Finanzverwaltung seit 2017 monatliche Pauschalen zu (BMF-Schreiben vom 29.9.2020 BStBl 2020 I S. 972).

Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Umzugskosten für Mitarbeiter steuerfrei übernehmen

Muss der Arbeitnehmer berufsbedingt umziehen, übernimmt der Arbeitgeber oftmals die Umzugskosten.

Arbeitszimmer in Corona-Zeiten

Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.

Insolvenzgeldumlage 2023

Beitragssatz für Insolvenzgeldversicherung sinkt in 2023

Solidaritätszuschlag

Breite Erhebung des Zuschlags trotz Rückführungsgesetz

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

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rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Beyerle-Straße 9 71263 Weil der Stadt Deutschland

Fax +49 7033 7007-28 info@r-g-r.de

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

Kirchstraße 36 72127 Kusterdingen Deutschland

Fax +49 7071 9388-88 kusterdingen@r-g-r.de

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