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Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

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Inhalt

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

Pauschalmethode

Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist die Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsstätte) zurückgelegten Kilometer vorzunehmen.

Kürzeste Strecke zählt

Für die Berechnung der Vorteilspauschale lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer täglich eine längere, weil schnellere, Strecke zurücklegt. Gemäß Ziffer 2.3 des BMF-Schreibens vom 4.4.2018 (IV C 5 - S 2334/18/10001 BStBl 2018 I S. 592) ist der pauschale Nutzungswert auch dann nicht zu erhöhen, wenn der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug an einem Arbeitstag mehrmals zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt.

Stand: 29. September 2021

Bild: Syda Productions - stock.adobe.com

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Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

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