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Weil der Stadt und Kusterdingen

Inhalt

Sachbezugswerte 2024

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: TensorSpark - stock.adobe.com

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

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