Seitenbereiche
Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

Wir Steuern Sie an Ihr Ziel

Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in
Weil der Stadt und Kusterdingen

Inhalt

UST-Voranmeldung für Dezember

10-Tage-Frist

Nach dem für Einnahmen-Überschussrechner geltenden Vereinnahmungs- und Verausgabungsprinzip (§ 11 Einkommensteuergesetz/EStG) müssen wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sind, für dasjenige Kalenderjahr verbucht werden, zu welchem die Einnahmen oder Ausgaben wirtschaftlich gehören. Als „kurzer Zeitraum“ gelten im Allgemeinen 10 Tage.

Umsatzsteuer

Diese Regelung gilt auch für die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer. Will der Steuerpflichtige erreichen, dass der Voranmeldungsbetrag für die Umsatzsteuer Dezember noch für den Dezember als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, muss er den Zahlbetrag vor dem 10. Januar dem Finanzamt überweisen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Frist infolge eines Feiertages um einen Tag verlängert, wie der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt hat (Urteil vom 27.6.2018, X R 44/16). Im Streitfall hat eine Steuerpflichtige die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember am 8. Januar überwiesen und die Zahlung noch im Dezember als Betriebsausgabe geltend gemacht. Der BFH gab der Klägerin recht.

12 Tage als „kurze Zeit“

In einem ähnlich gelagerten Fall entschied das Finanzgericht (FG) Münster (Gerichtsbescheid vom 7.3.2018, 13 K 1029/16), dass als „kurzer Zeitraum“ auch ein Zeitraum von 12 Tagen angesehen werden kann. Gegen dieses Verfahren ist ein Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig (Az. VIII R 10/18).

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: sakkmesterke - Fotolia.com

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Sie haben Fragen? Nützen Sie die Möglichkeit unseres unverbindlichen Erstgesprächs!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.